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AKTUELLES SPEZIAL B 197
Die neue Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde.
Hintergrund: Im Zuge der Elektromobilität denkt die Regierung nun um. Da die meisten Autos mit zukunftsweisenden Antriebstechnologien wie Hybrid, Wasserstoff oder Stromer, nur mit Automatikgetriebe erhältlich sind und das klassische Schaltgetriebe in Zukunft immer mehr verdrängt wird muss auch das Fahrerlaubnisrecht angepasst werden.
Zukünftig soll der Fahrschüler seinen Führerschein grundsätzlich auf einem Auto mit automatischen Getriebe machen können, später aber trotzdem Schaltwagen fahren dürfen.
Ablauf der Ausbildung: 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen). Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).
Beispiel: Ein Fahrschüler macht die ersten Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe. Dann macht er die 10 Fahrstunden plus die 15 Minütige Überprüfungsfahrt auf einem Schaltfahrzeug. Der Rest der Ausbildung inklusive der Prüfungsfahrt wird dann wieder auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gemacht.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
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